Schießbetrieb

Schießen ist eine Konzentrations- und Konditionsübung. Es hält Menschen geistig und körperlich fit und fördert die Leistungsfähigkeit z.B. im Beruf. Im Sportschießen hat der Verein auf Kreis- und Bezirksebene beachtlichen Erfolge erzielt.

Auf unserem Schießstand darf mit Luftdruckwaffen (Luftpistole, Luftgewehr) auf 10 m und mit Kleinkaliberwaffen auf 50 m geschossen werden. Geschossen wird im allgemeinen nach den Regeln der Sportordnung.

Auf Schießstätten dürfen Kinder und Jugendliche ohne behördliche Erlaubnis schießen:

  • ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
  • ab 14 Jahren: Kleinkaliberwaffen

Dafür ist jedoch eine schriftliche Einverständniserklärung oder die Anwesenheit der Eltern erforderlich. Während des Schießens werden die Kinder und Jugendlichen zusätzlich zur Schießstandaufsicht von einer für die Jugendarbeit geeigneten Person betreut.

  • ab 18 Jahren: ohne Einschränkungen

Unter bestimmten Vorraussetzungen sind Abweichungen von diesen Altersgrenzen möglich.

Für Kinder unter 12 Jahren bieten wir das Schießen mit einem ungefährlichen Lasergewehr an, welches waffenrechtlich nicht als Waffe eingestuft ist.